Pharma- und Medizinrecht

Insbesondere die Rahmenbedingungen für Unternehmen und andere Beteiligte des Gesundheitswesens verändern sich ständig. Wir beraten und vertreten im Schwerpunkt Pharmaunternehmen, aber auch andere Beteiligte im Gesundheitswesen, wie Hersteller von Medizinprodukten oder Leistungserbringer, in den folgenden Rechtsgebieten:

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Leistungsgerbringern unterliegt unter Beachtung des Antikorruptionsrechts einem umfassenden Geflecht aus gesetzlichen Vorschriften und Kodizes. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Lösungen für die Umsetzung dieser Regelwerke in die unternehmerische Praxis. Neben der Beratung in Einzelfällen bieten wir auch die Erstellung von Compliance - Systemen in den Unternehmen an.

Im Arzneimittelrecht beraten und vertreten wir Unternehmen in allen relevanten Fragestellungen. Der Schwerpunkt liegt auf unmittelbar marktrelevanten Themen, wie der Zulassung und dem Vertrieb von Arzneimitteln. Neben dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) kommen hier zahlreiche untergesetzliche Bestimmungen zur Anwendung. Eine besondere Bedeutung haben die europarechtlichen Vorgaben. Zudem beurteilen wir die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen nach dem
Heilmittelwerbegesetz.

Das deutsche Gesundheitswesen kennt vielfältige Kooperationsformen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten im Gesundheitswesen. Ein Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit ärztlichen Organisationsformen. Zunehmend gewinnt auch die Beratung von Leistungserbringern an Bedeutung.

Das Sozialversicherungsrecht, und hier insbesondere das Sozialgesetzbuch V, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Sozialversicherungsträgern, Leistungserbringern und Dritten. Wir befassen uns insbesondere mit allen Fragen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel. Hierzu gehören u. a. Festbeträge, Arzneimittelrichtlinien und andere Verordnungseinschränkungen. Neben der rein rechtlichen Beratung und Vertretung können wir unseren Mandanten auch Unterstützung bei der strategischen Positionierung von Produkten anbieten, zum Beispiel im Rahmen von Direktverträgen zwischen Unternehmen und Krankenkassen.

Wir beraten bei der Erstellung von Verträgen zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen. Neben den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen sind hier insbesondere die kartell- und vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir Lösungen, um die angestrebten wirtschaftlichen Ziele zu erreichen und begleiten sie bei Ausschreibungsverfahren von Krankenkassen.