Steuerrecht

Unsere steuerrechtliche Beratung umfasst die steuerrechtliche Gestaltungsberatung, die steuerliche Begleitung von M&A-Transaktionen und Immobilienerwerben bzw. -verkäufen, die Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen und das Führen von Finanzgerichtsprozessen und Steuerstrafverfahren.

Unsere Partner aus diesem Bereich sind jeweils sowohl Rechtsanwälte als auch Steuerberater und neben der rein steuerrechtlichen Beratung bieten wir Ihnen über die mit uns verbundene Gesellschaft MDS MÖHRLE & PARTNER Unterstützung in dem weiten Feld des gesamten Steuerrechts an. Dies umfasst neben der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, Buchhaltungsdienstleistungen, Nachfolgegestaltungen und steuerlicher Strukturberatung nahezu sämtliche Beratungsdienst-
leistungen auf allen Feldern des deutschen Steuerrechts.

Die steuerrechtliche Gestaltungsberatung ist eng mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung verbunden. Sie umfasst die strategische Gestaltungsberatung in steuerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Beratung bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen. Wir begleiten unsere Mandanten auf ihrem Weg in neue Märkte, einschließlich der Frage des Standortes unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Im Rahmen des Erwerbes oder des Verkaufes von Unternehmen bzw. Immobilien stellen sich aus steuerlicher Sicht regelmäßig umfangreiche Haftungs- und Abgrenzungsfragen, über die wir regelmäßig und vorbeugend beraten.

Wir unterstützen unsere Mandanten, die Investitionen und neue steuerrechtlichen Strukturen im Ausland planen, aber auch Investitionen von Ausländern in Deutschland. Dazu gehören neben der steuerrechtlichen Mitwirkung und Begleitung bei Unternehmenskäufen im In- und Ausland Fragen der Rechtsformwahl, Fragen bei Arbeitnehmerentsendungen und die Beratung zur Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungs-
abkommen. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei Fragen bezüglich der Umsatzbesteuerung sowohl im Inland als auch im Ausland.

Wir beraten und vertreten Sie bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen, Verfahren vor Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Insbesondere bieten wir unseren Mandanten die notwendige Unterstützung im Steuerstrafrecht an.