Immobilienrecht
Die Beratung bei dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen und Transaktionen von Immobilienportfolios gehört zu den wesentlichen Aufgaben, die wir unseren Mandanten anbieten, einschließlich der mit jedem Wechsel einer Immobilie erforderlichen Beratung in steuerlichen Fragen.
Daneben erhalten die am Bau beteiligten Werkunternehmer, Auftraggeber, Architekten und Ingenieure von uns rechtliche Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Beendigung ihrer Projekte. Soweit Meinungsverschieden-
heiten zwischen den Beteiligten nicht außergerichtlich geklärt werden können, stehen wir unseren Mandanten mit unserer forensischen Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung. Durch ständige Fort- und Weiterbildung in Fragen des Bauvertragsrechts und des Honorarrechts für Architekten können wir unsere Mandanten über aktuelle Änderungen der gesetzlichen Grundlagen unterrichten und dafür sogen, dass durch Aktualität die Tätigkeit unserer Mandanten weitere Qualität erfährt.
Der Bauträgervertrag enthält besondere Pflichten des Bauträgers und des Erwerbers. Soweit Pflichtverletzungen des Bauträgers zu beurteilen sind, bedarf es eines erfahrenen rechtlichen Beraters, der sich mit der Einordnung und Unterscheidung von Mängeln des Sondereigentums, des Gemeinschaftseigentums und des Grundstücks auskennt. Hier können wir unseren Mandanten, sei es als Bauträger, sei es als Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum helfen, die richtigen Einschätzungen vorzunehmen, um im Idealfall, das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauträger und dem Erwerber ohne prozessuale Auseinandersetzungen fortzusetzen.
Für den Bereich des gewerblichen Mietrechts, des Wohnraummietrechts, dem Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften und dem Recht der Immobilienmakler können wir auf die Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen, die wir aufgrund unserer langjährigen Betreuung von Immobiliengesellschaften und der mehr als zehnjährigen Tätigkeit unseres Partners
Guido Gemoll als Zwangsverwalter im Auftrag der Hamburger Gerichte gesammelt hat. Durch die erworbenen speziellen Kenntnisse der Hamburger Grundstücksmarktsituation können wir Entscheidungsprozesse unserer Mandanten hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Immobilien fundiert beratend unterstützen.
