Gesellschaftsrecht

Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die laufende Beratung unserer Mandanten im Gesellschaftsrecht. Sie erstreckt sich auf Unternehmen aller Rechtsformen, neben Personengesellschaften insbesondere auf GmbHs und Aktiengesellschaften, und beginnt mit der rechtlichen Beratung bei der Gründung der Gesellschaft einschließlich der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen hin zu den sich im Laufe der Zeit stellenden Fragen zum Gesellschaftsrecht.

Wir beraten Gesellschaften und ihre Organe im Gesellschaftsrecht insbesondere bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften und Aufsichtsratssitzungen. Da wir uns als umfassende Berater verstehen, gehört dazu auch die Unterstützung bei sich täglich stellenden Fragen der Ausfüllung des Unternehmensgegenstandes, einschließlich der Begleitung in handelsrechtlichen Fragen, wie z.B. Vertragsprüfungen im Rahmen von Lieferbeziehungen und Begleitung bei Vertragsverhandlungen.

Zudem unterstützen wir kapitalmarktorientierte Unternehmen bei anstehenden Kapitalmaßnahmen, Übernahmen und bei der laufenden Erfüllung ihrer kapitalmarkrechtlichen Pflichten.

Neben der Beratung der Gesellschaften selbst kümmern wir uns um die Belange der Gesellschafter sowie die sinnvolle gesellschaftsrechtliche Umsetzung ihrer Interessen.

Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir als Anwälte mit langjährigen Erfahrungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung und Prozessführung zur Verfügung. Wir beraten bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, übernehmen die Vertretung in Anfechtungsklagen und bei Streitigkeiten zwischen den Organen sowie im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Bei Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht verfügen unsere Anwälte ebenfalls über langjährige Erfahrungen, die sie zur Streitbeilegung als Schiedsrichter oder bei der Führung von Schiedsverfahren qualifiziert.