Erbrecht / Stiftungsrecht
Wir beraten bei der rechtlichen Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Einschluss der vorweggenommenen Erbfolge. Dies umfasst insbesondere die Testamentsgestaltung sowie Beratung beim Abschluss von Schenkungs- oder Erbverträgen. Zudem verfügen wir über vielfältige Erfahrungen im Bereich der grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung oder Nachlassabwicklung.
Wir haben vielfältige Erfahrungen bei der Abwicklung von Nachlässen, insbesondere auch durch die Wahrnehmung des Amtes als Testamentsvollstrecker.
Falls erforderlich, beraten wir bei der Erbauseinandersetzung, sei es in Bezug auf eine einvernehmliche Regelung oder, falls nicht vermeidbar, bei der Durchsetzung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Zum Erbrecht im weiteren Sinne gehört auch das Stiftungsrecht. Wir helfen Ihnen bei der Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen sowie bei der laufenden Verwaltung der Stiftung. Wir sind in diversen Stiftungen als Mitglieder in den unterschiedlichen Organen (Vorstand, Beirat, Kuratorium) tätig und deswegen mit den laufenden Problemen vertraut.
