Arbeitsrecht

Unsere Beratung erstreckt sich nicht nur auf die geltende Rechtlage, sondern wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen für ihre praktischen Probleme in allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir gestalten sämtliche arbeitsrechtlich relevanten Vertragstypen, führen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, vertreten in Einigungsstellenverfahren und begleiten Umstrukturierungen sowie Transaktionen.

Unsere Mandanten werden von uns bei der Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen beraten und wir übernehmen die Vertragsgestaltung für Unternehmen und Führungskräfte sowie die strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen. Dazu gehören selbstverständlich auch die prozessuale Durchsetzung und das Konfliktmanagement.

Bei geplanten Umstrukturierungen und Betriebsänderungen, einschließlich M&A-Transaktionen und Outsourcing, begleiten wir unsere Mandanten bei Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat sowie mit den Behörden und unterstützen sie durch Machbarkeitsstudien und gutachterliche Beurteilungen. Wir beraten bei der strategischen Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen und -änderungen, begleiten unsere Mandanten in allen Phasen einer Transaktion und gestalten die vertraglichen Verhältnisse neu. In all den genannten Bereichen übernehmen wir auch die arbeitsgerichtliche Vertretung.

Zu unserer Beratung in Krisenzeiten gehört die Ausarbeitung und Durchführung von Sanierungsstrategien, Personalabbau, Betriebs-
stilllegungen und -verlagerungen, Vergütungsabsenkung sowie die Einführung von Kurzarbeit. Daneben beraten wir umfassend zu allen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts.

Im kollektive Arbeitsrecht beraten wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere bei der Prüfung von Mitbestimmungsrechten, Vertretung in Einigungsstellenverfahren, Begleitung interessenausgleichs- und sozialplanpflichtiger Maßnahmen und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen. Im Tarifrecht beraten wir bei Tarifwechsel und Ablösung von Tarifverträgen sowie der Ausgestaltung moderner tariflicher Entgeltsysteme. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung bei Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahl des richtigen Unternehmensmodels unter betriebsverfassungsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen und tarifvertraglichen Aspekten.